In jedem Lebensabschnitt einer Frau kann es zu Krankheiten kommen, die mit einer gynäkologischen Behandlung vermieden oder rechtzeitig erkannt werden können. Daher sollten Sie mindestens einmal im
Jahr zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Als gesetzlich Krankenversicherte erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse folgende Leistungen:
- Ab dem 18. Lebensjahr: Spiegeleinstellung des Muttermundes, Entnahme und Fixierung von Untersuchungsmaterial sowie die zweihändige Tastuntersuchung
- Ab der ersten Vorsorgeuntersuchung erfolgt die Tastuntersuchung der Brüste sowie deren Lymphabflussgebiete.
- Mit Beginn des 50. Lebensjahres werden zusätzliche Krebsvorsorge-Untersuchungen zur Erkennung von Darmkrebs durchgeführt.
- Ab dem 55. Lebensjahr wird ein Darmkrebs-Screening empfohlen.